Neue Corona-Regeln ab 3. November 2020
Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr (gilt vorerst bis 12. November)
Das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist in dieser Zeit nur noch zu folgenden Zwecken erlaubt:
. Betreuung und Pflege von Hilfsbedürftigen sowie Ausübung familiärer Rechte (z. B. Gassigehen mit Haustieren)
. Deckung persönlicher Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
. berufliche Zwecke
. physische und psychische Erholung (z. B. Spazieren gehen, Joggen, Radfahren)
. Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
Öffentlicher Raum
. An öffentlichen Orten gilt ein Mindestabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht im Haushalt leben
. In geschlossenen öffentlichen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Aus Gesundheitsgründen kann ein Face- Shield getragen werden (kein Kinn-Visier!), aber nur mit ärztlichem Attest. Der Mindestabstand von 1 Meter ist einzuhalten
. Der Mindestabstand darf unterschritten werden in Gruppen von bis zu 6 Personen (plus max. 6 Kinder) aus max. zwei verschiedenen Haushalten
Privater Raum
. Der unmittelbare private Wohnbereich ist nicht geregelt
. Garagen-, Garten,- und Scheunenpartys sind untersagt
Handel und Dienstleister
. Der Handel bleibt generell geöffnet. In den Geschäften müssen aber pro Kunde 10 m2 zur Verfügung stehen. Bei Geschäften mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche ist ein Kunde pro Geschäft erlaubt. Es gilt die Abstands- und Mund-Nasen-Schutz-Pflicht
. Kosmetikstudios, Friseure, Masseure etc. können ihre Dienstleistungen weiter anbieten. Da der Mindestabstand oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von KundInnen aber oft nicht eingehalten werden kann, müssen geeignete Schutzmaßnahmen zur Verminderung des Infektionsrisikos getroffen werden
. Auf allen Märkten gilt Mund-Nasen-Schutz-Pflicht
Gastronomie und Hotellerie
. Restaurants, Gasthäuser, Bars etc. sind bis 30. November geschlossen. Take-away und Lieferservice sind möglich. Die Abholung ist von 6 bis 20 Uhr erlaubt, für Lieferservices gibt es keine zeitliche Beschränkung
. Hotels und Beherbergungsbetriebe sind ebenfalls geschlossen. Für Geschäftsreisende, auch Arbeiter auf Montage, gibt es Ausnahmen
Kultur und Veranstaltungen
. Veranstaltungen (Theater, Konzerte, Events, Messen etc., aber auch Sportveranstaltungen, Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern etc.) sind nicht gestattet
. Kulturelle Veranstaltungen ohne Publikum und Probebetrieb, Demos (mit MNS), Betriebsversammlungen und religiöse Events sind erlaubt
Sport
. Alle Kontaktsportarten (Fußball etc.) sind untersagt
. Sportstätten sind für HobbysportlerInnen geschlossen
. Freiluftsportstätten wie Golf- oder Tennisplätze dürfen offenbleiben. Erlaubt sind aber nur noch individuelle Sportaktivitäten, bei denen man nicht mit anderen in Kontakt kommt
. SpitzensportlerInnen und ihre TrainerInnen dürfen Sportstätten betreten und ihren Sport beruflich ausüben
. Profisport soll nicht mehr vor Publikum stattfinden
Freizeitbetriebe
. Fitnessstudios, Hallenbäder, Kinos, Museen etc. sind geschlossen
Krankenhäuser und Pflegeheime
. BewohnerInnen dürfen nur eine/-n BesucherIn pro zwei Tagen empfangen. Die BesucherInnen benötigen einen negativen Corona-Test. Ist dies nicht möglich, muss während des gesamten Aufenthalts eine CPA- oder höherwertige Maske getragen werden
. Neu aufgenommene BewohnerInnen müssen einen negativen Corona-Test vorweisen
. MitarbeiterInnen müssen sich einmal pro Woche einem Covid-Test unterziehen oder ständig eine CPA-Maske tragen
. Von den Betreibern ist ein Covid19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos zu erstellen
Arbeitsplatz
. Unternehmen sollen, wenn möglich, auf Homeoffice umstellen
. Am Arbeitsplatz muss weiterhin zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden, sofern es keine anderen Schutzvorkehrungen, wie z. B. Plexiglaswände, gibt. Ist das Abstand halten nicht möglich und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen, gilt Mund-Nasen-Schutz-Pflicht
Kindergärten und Schulen
. Kindergärten, Volksschulen und Unterstufen bleiben weiterhin geöffnet. Es müssen aber zusätzliche Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen ergriffen werden
. Schulveranstaltungen, wie Exkursionen, Projekttage außerhalb der Schule, usw. finden nicht mehr statt, Ausflüge in den Park oder die Natur sind aber weiterhin erlaubt
. Es dürfen keine externen Personen, etwa Lesepaten, mehr eingeladen werden. Ausgenommen sind Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind, wie etwa Assistenzen für Kinder mit Beeinträchtigungen
. Die Schulleitung kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anordnen - für einzelne Schulstufen, oder auch einzelne Klassen
. Lehrerkonferenzen dürfen ausschließlich online stattfinden
. Den PädagogInnen werden FFP2-Masken zur Verfügung gestellt. Diese Masken mit höherem Schutz können auf freiwilliger Basis im Unterricht getragen werden
. Für Oberstufen und Universitäten wird Distance Learning eingeführt
Öffentlicher Personennahverkehr
. Die Benützung von öffentliche Verkehrsmittel ist erlaubt. In den Verkehrsmitteln, auf U-Bahn-Stationen, an Bushaltestellen, auf Flughäfen etc. sind ein Mund-Nasen-Schutz und der 1-Meter-Abstand Pflicht
Fahrgemeinschaften und Taxis
. Sie können genutzt werden, wenn in jeder Sitzreihe nur zwei Personen sitzen. Es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern oder für Transporte von Menschen mit Behinderungen, wenn dies aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Austeigen erforderlich ist
Seilbahnen und Gondeln
. Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen dürfen nicht zu Freizeitzwecken verwenden werden
Hochzeiten
. Hochzeiten auf dem Standesamt sind möglich, Hochzeitsfeiern sind untersagt
Begräbnisse
. Begräbnisse mit bis zu 50 BesucherInnen sind möglich