Information zur Volksabstimmung
Neugestaltung Hafenareal
Am Sonntag, 1. Dezember 2019, wird in der Marktgemeinde Hard die Volksabstimmung „Neugestaltung Hafenareal“ durchgeführt.
Die Fragestellung der Volksabstimmung lautet: „Soll die Marktgemeinde Hard im Zuge der Umsetzung des ‚Leitbilds zur Hafen- und Ufergestaltung 2030‘ eine neue Wasserfläche (Durchstich) zwischen dem Zoll- und dem Sporthafen schaffen?“
Die Marktgemeinde Hard möchte ihre Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Volksabstimmung „Neugestaltung Hafenareal“ optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen Mitte November der Wahlausweis mit der Abstimmungsbroschüre zugestellt.
Die „Amtliche Wahlinformation“ – Volksabstimmung „Neugestaltung Hafenareal“ ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Stimmkarte im Internet, einen schriftlichen Stimmkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Abstimmung selbst (für das Abstimmungsverzeichnis).
Zur Abstimmung am 1. Dezember im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt (Wahlausweis) und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie uns die Wahlabwicklung.
Beantragung einer Stimmkarte
Werden Sie am Abstimmungstag nicht in Ihrem Wahllokal abstimmen können, beantragen Sie am besten eine Stimmkarte für die Briefwahl. Hierfür gibt es drei Möglichkeiten:
- persönlich im Rathaus/Meldeamt (mit amtlichem Lichtbildausweis)
- schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert
- elektronisch im Internet: Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Stimmkarte beantragen.
Tipps und Infos
- Beantragen Sie ihre Stimmkarte möglichst frühzeitig.
- Stimmkarten können nicht per Telefon beantragt werden.
- Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 27. November 2019, die Zustellung erfolgt bei der Volksabstimmung NICHT mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
- Der letztmögliche Zeitpunkt für die mündliche Beantragung (persönlich, NICHT aber telefonisch) ist der 29. November, 12 Uhr. Die Beantragung muss durch den Antragsteller persönlich oder eine von ihm bevollmächtigte Person (mit schriftlichem Antrag und Vollmacht) erfolgen.
- Der letztmögliche Zeitpunkt für das Einlangen der Stimmkarte (Briefwahl) über den Postweg bei der Gemeindewahlbehörde Hard ist Freitag, der 29. November 2019.
- Der letztmögliche Zeitpunkt für das rechtzeitige Einlangen von Stimmkarten (Briefwahl) am Abstimmungstag, 1. Dezember 2019, im Rathaus (Briefkasten) ist um 13 Uhr.
- Zulässig ist auch die persönliche Abgabe oder durch eine vom Antragsteller beauftragte Person in jedem Abstimmungslokal bis 12 Uhr.
- Verspätet eingelangte Stimmkarten werden für das Abstimmungsergebnis NICHT mehr berücksichtigt.