Wahlservice zur Europawahl 2019
Am 26. Mai wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde Hard. Die Gemeinde Hard möchte ihre Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen.
Die Gemeinde Hard möchte ihre Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen Anfang Mai eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2019“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit an die Haushalte verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung.
Die „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2019“ ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert, sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis).
Was ist mit all dem zu tun?
Zur Wahl am 26. Mai im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, da wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen.
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist.
Für eine Beantragung stehen Ihnen drei Möglichkeiten offen:
. persönlich im Rathaus/Meldeamt (mit amtlichem Lichtbildausweis)
. schriftlich mit der in der „Amtlichen Wahlinformation“ enthaltenen personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert
. elektronisch im Internet: Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.
Tipps und Infos
. Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig. . Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden.
. Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 22. Mai 2019. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung meist mittels eingeschriebener Briefsendung an Ihre angegebene Zustelladresse.
. Letztmöglicher Zeitpunkt für die mündliche Beantragung (persönlich, nicht aber telefonisch) ist der 24. Mai um 12 Uhr. Die Beantragung muss durch den Antragsteller oder eine von ihm bevollmächtigte Person (mit schriftlicher Vollmacht für die Übernahme) erfolgen.
. Die Wahlkarte muss spätestens am 26. Mai 2019 um 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde in Bregenz einlangen.
. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Team des Meldeamtes unter T 697-105 bzw. meldeamt@hard.at gerne zur Verfügung.