Veröffentlicht am
Di 01/05/2018

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Parken

Das Parkraummanagement startet

Im Mai 2018 erfolgt in der Gemeinde Hard die Einführung von Kurzparkzonen und gebührenpflichtigen Parkplätzen. Um tägliche Besorgungen auch künftig bequem erledigen zu können, bleibt das Parken in den ersten 90 Minuten weiterhin kostenlos.

Zugeparkte Parkflächen, wildes Parken in den Seeanlagen und Dauerparker im Zentrum sind in Hard keine Seltenheit. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, ist die unbedachte Errichtung weiterer Parkflächen und damit die Verschwendung wertvoller Flächen nicht die geeignete Lösung. Deshalb wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 30. November 2017 die Einführung eines Parkraum-managements beschlossen.

Ziele des Parkraummanagements
„Uns ist es ein großes Anliegen, dass die enormen Kosten, welche die Gemeinde im Zusammenhang mit der Errichtung und Erhaltung von Parkflächen zu tragen hat, verursachergerecht auf alle Nutzer unserer Parkflächen aufgeteilt werden“, erklärt Bürgermeister Harald Köhlmeier. Durch das bisherige Gratisparken war dies aber nicht möglich. „Die gesamten Kosten waren alleine von den Harderinnen und Hardern zu tragen. Doch das ändert sich nun mit der Einführung von gebührenpflichtigen Parkplätzen“, so der Obmann des Mobilitätsausschusses Markus Gritschacher.

 Doch es gibt noch weitere gute Gründe, die für die Einführung des Parkraummanagements sprechen: Durch diese Maßnahme
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kann die knappe Zahl an Parkplätzen im Ortszentrum besser verfügbar gemacht werden.
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soll der Verkehr gelenkt und verlagert werden.
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wird die Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität verbessert.

Die Einführung von bewirtschafteten Parkplätzen und Kurzparkzonen erfolgte in Abstimmung mit den weiteren plan b-Gemeinden, sowie der Gemeinde Lustenau, die von ähnlich gelagerten Problemen betroffen sind und ebenfalls eine Parkplatzbewirtschaftung einführen bzw. diese ausweiten werden.

90 Minuten gratis parken
In der Gemeinde Hard startet das Parkraummanagement im Mai, sobald die entsprechenden Beschilderungen an den Einfahrten zu den Parkzonen angebracht sind. Damit Harderinnen und Harder tägliche Besorgungen wie Einkaufen oder Arztbesuche weiterhin bequem erledigen können, bleibt das Parken in den ersten 90 Minuten kostenfrei.

 Wichtig ist aber, dass der Abstellzeitpunkt des Fahrzeuges stets klar kundgemacht wird. In den Kurzparkzonen ist dies mit der dieser Ausgabe beigelegten Parkscheibe möglich, auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen mittels Parkschein und Handyparken bzw. bei einer Parkdauer von maximal 90 Minuten auch mittels Parkscheibe.

Gebührenpflichtige Parkzonen
Für folgende Zonen fallen nach 90 Minuten Parkgebühren an:

. Seegebiet: Gebührenpflicht nach 90 Minuten, täglich von 8 bis 20 Uhr

. Sporthalle am See: Gebührenpflicht nach 90 Minuten, täglich von 8 bis 18 Uhr. Die Bewirtschaftung startet hier aufgrund der Bauarbeiten am neuen Schulzentrum am 1. September.

. In der Wirke: Gebührenpflicht nach 90 Minuten, täglich von 8 bis 24 Uhr

. Zentrum: Parkplätze Musikschule, VS Markt, Hinterhof „Löwen“, gegenüber Spar-Zentrum und Heimgartstraße neben der Integra, sowie künftiger Parkplatz neben dem ehemaligen GH Krone; Gebührenpflicht nach 90 Minuten, täglich von 8 bis 20 Uhr

Die Gebühren betragen pro Stunde 1,10 Euro und pro Tag maximal 6,40 Euro, bei der Tiefgarage in der Wirke gelten leichte Abweichungen.

Gebührenfreie Kurzparkzonen
Für Kurzparkzonen fallen keine Parkgebühren an. Folgende Kurzparkzonen werden eingeführt:

. Kurzparkzone Zentrum: Kurzparken für 90 Minuten, täglich von 8 bis 20 Uhr

. Kurzparkzone Kirche St. Martin, Schulen Mittelweiherburg und Rathaus: Kurzparken für 90 Minuten, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

In den Kurzparkzonen können Fahrzeuge für 90 Minuten kostenfrei abgestellt werden, ein längeres Abstellen ist nicht möglich. Die Kurzparkzonen werden durch eine entsprechende Beschilderung an allen Einfahrtsstraßen bzw. bei den betroffenen Parkplätzen rechtsverbindlich kundgemacht.

Handyparken
Neben Parkscheiben und Parktickets von Parkscheinautomaten ist die Entrichtung der Gebühr bzw. die Kenntlichmachung des Parkvorgangs auch per „Handyparken“ möglich. Dieses System der Firma „Park Now“ wird auch in anderen Orten und Städten Vorarlbergs, wie Bregenz und Dornbirn, eingeführt und zeichnet sich durch seine Benutzerfreundlichkeit, Flexibilität und die Möglichkeit der minutengenauen Abrechnung aus. Das ist beispielsweise von Vorteil, wenn man einen Mehrtagesausflug mit dem Boot plant.

Neben den normalen Parkgebühren fallen beim Handyparken je Parkvorgang weitere 15 Cent an. Für Vielparker besteht die Möglichkeit, eine Pauschale in Höhe von 2,99 Euro pro Monat zu entrichten. Weitere Informationen sowie Registrierung unter www.v-parking.at

Dauerparkkarten
Für Anwohner, Unternehmer und Pendler besteht die Möglichkeit, eine Dauerparkkarte zu erwerben. Diese ist für Anrainer und Unternehmen um EUR 95,-/Jahr bzw. um EUR 10,40/Monat erhältlich, für Pendler um EUR 190/Jahr, 100 Euro/6 Monate oder EUR 20,-/Monat.

Mit der Dauerparkkarte darf auf bestimmten Parkflächen geparkt werden. Die Dauerparkkarte ist auf ein Teilgebiet beschränkt: Jemand, der im Ortszentrum wohnt und demnach eine Anwohnerparkkarte für das Zentrum besitzt, kann damit beispielsweise nicht auch am Auhafendamm parken. Auch das Parken in der Kurzparkzone ist mit der Dauerparkkarte nicht erlaubt.

Die Beantragung einer Dauerparkkarte erfolgt persönlich bei der Gemeinde, ab Mitte/Ende Mai ist auch eine elektronische Beantragung möglich.

Parken auf Straßen
In Hard gibt es nur wenige Straßenzüge, auf welchen das Parken laut § 24 Abs. 3 lit. d zulässig ist, sofern keine Parkplatzmarkierung vorhanden ist. Dies ist bei Straßen mit Gegenverkehr nur dann erlaubt, wenn zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben. Bei Nichtbeachtung muss mit einer Strafe gerechnet werden.